AR Gebäudemanagement Andreas Roth
Die Wertermittlung
für Immobilien
und Grundstücke
In Deutschland sind die nachfolgenden 3 Verfahren durch die
Wertermittlungsverordnung (WertV) normiert und somit auch in der Praxis
anzuwenden. Ergänzt wird die WertV auch noch durch die
Wertermittlungsrichtlinien (WertR).
Die 3 Verfahren im einzelnen:
Das
Sachwertverfahren:
Bei Anwendung des Sachwertverfahrens wird der Verkehrswert auf der
Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten aller auf dem
Grundstück vorhandenen Anlagen unter Berücksichtigung ihrer
- wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
- Baumängel und
- Bauschäden,
- der sonstigen wertbeeinflussenden Umstände und dem
- Bodenwert
ermittelt.
Das Sachwertverfahren eignet sich vornehmlich für "auf nicht
Rendite ausgelegte" Immobilien, dies sind in erster Linie Eigenheime
(Ein- und Zweifamilienhäuser), die üblicherweise zum Zwecke
der Eigennutzung gebaut oder gekauft werden.
Das
Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren ist eigentlich ein Kaufpreisvergleich;
welches auf tatsächlich getätigten Kaufpreisen basiert.
Verglichen wird das zu bewertende Grundstück mit den Preisen,
möglichst nah am Bewertungszeitpunkt veräußerten
Vergleichsgrundstücken, welche am Immobilienmarkt erzielt wurden.
Ungleichheiten werden durch Umrechnungskoeffizienten und
Vergleichsfaktoren in der Berechnung vergleichbar gemacht.
Dieses Verfahren eignet sich besonders für unbebaute
Grundstücke als auch Eigentumswohnungen.
Das Ertragswertverfahren:
© 2007 AR Gebäudemanagement Andreas Roth