AR Gebäudemanagement Andreas Roth
Schimmelbefall in Wohngebäuden
kann viele Ursachen
haben.
Schon bei den geringsten Anzeichen sollten Sie einen
Fachmann zu Rate ziehen.
Oft streiten sich die Beteiligten bei Schimmelbefall
über die Gründe und Ursachen. Nicht
selten endet dies dann vor Gericht. Der Eine bekommt zu
hören er lüftet falsch und spart an der Heizung.
Der Gegenpartei werden bauliche Mängel vorgeworfen. Bis
zu einem Prozess und dem Urteil vergeht leider oft sehr viel Zeit.
Für den Wohnungs- oder Hausbenutzer bedeutet dies,
er muss während dieser Zeit einer verschimmelten
Wohnung leben. Und dies vielleicht sogar, auch unwissend,
unter Gefährdung seiner Gesundheit. Ein evtl. Mieteinbehalt behebt
aber leider nicht das Problem - und sollte er einen Prozess verlieren
folgt die Nachzahlung, sowie sämtliche Prozess- und
Gutachterkosten. Für den Eigentümer der Immobilie geht
wertvolle Zeit verloren, in der ggf. schon saniert und die Fehler
beseitigt werden könnten. Von Mietausfall und erhöhten
Folgekosten (da der Befall evtl. immer stärker wird), sowie
Schäden am Bauwerk, bis hin zur Komplettsanierung ganz zu
schweigen. Schon beim geringsten Anzeichen für Schimmel sollte
reagiert werden - egal welche Seite verantwortlich ist - dies spart
Zeit, Nerven und vor allem auch den Geldbeutel.
Nachfolgend Bilder aus einer !!! Wohnung mit starkem
Schimmelbefall
Hier wurde der Schimmelbefall vom
Mieter erst an kleinen Flächen festgestellt
und dem Vermieter angezeigt.
Bedauerlicherweise reagierte dieser erst nach einem Mieteinbehalt, aber
nicht wegen dem Schimmelbefall sondern verklagte den Mieter wegen
dessen Mietminderung.
Innerhalb von 2-3 Monaten hatten sich die
betroffenen Flächen verdoppelt bis verdreifacht.
Mittlerweile hatte sich der Schimmel auch auf die
Möbel und Matrtzen übertragen. Das
rechtskräftige Urteil steht noch aus - jedoch bestätigen 2
Gutachten bauliche Mängel. Weitere Infos nach
Urteilsverkündung.
Außenwand-Ecke im Schlafzimmer:
Außenwand in der Küche:
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